Telematikinfrastruktur für Hilfsmittelanbieter – Praxisbeispiel
Im Mittelpunkt der Telematikinfrastruktur stehen vereinfachte und beschleunigte Prozesse, eine größere Übersichtlichkeit, mehr Standardisierung und weniger Bürokratie. Aber was genau heißt das für Sie im Alltag? Um diese Frage zu beantworten, stellen wir Ihnen zwei exemplarische Szenarien vor, die Sie sicherlich kennen werden.
Szenario 1: Fehlerhafte Verordnungen
Haben Sie sich auch schon des Öfteren über fehlerhafte Verordnungen geärgert? Im Folgenden erfahren Sie, wie die Telematikinfrastruktur Ihnen in diesem Fall die Arbeit erleichtern kann.
Angenommen, bei Ihnen geht eine fehlerhafte Verordnung ein, welche vor der Abrechnung korrigiert werden muss. Der übliche Prozess sieht wie folgt aus:
Eine Verordnung wird angefordert. Eine (Arzt-)Praxis stellt diese aus und schickt sie ins Sanitätshaus. Leider ist hier ein Fehler unterlaufen und die falsche Menge angegeben. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, wird die Verordnung mit der Bitte um Änderung zurück zur Praxis geschickt. Die Praxis passt die Verordnung an und schickt sie wieder zurück zum Sanitätshaus. Dort kann nun die Versorgung und anschließende Abrechnung erfolgen. Ein langwieriger Prozess, der nicht nur Sie, sondern auch Ihren Kunden wertvolle Zeit kostet.
Mit der Telematikinfrastruktur gehört dieses zeitaufwendige Hin und Her endlich der Vergangenheit an. Verordnungen können künftig digital ausgestellt, im Bedarfsfall zügig korrigiert und neu zur Verfügung gestellt werden. Auch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren läuft digital ab. Über die Kommunikationsdienste KIM und TIM ist eine direkte Kommunikation zwischen Verordner und Versorger möglich. So können Rückfragen schnell geklärt und vorhandene Dokumente sicher übermittelt werden. Relevante Dokumente der Versorgung (z. B. Maßblätter, Profilerhebungsbögen, Anpassberichte) können – auf Wunsch des Patienten – in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden, um sie anderen Akteuren zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Abschließend kann der Empfang des Hilfsmittels bestätigt werden, indem die eVerordnung digital unterschrieben wird, gefolgt von der digitalen Abrechnung.
Ihr Vorteil: Weniger Kosten, weniger Fehler und weniger Frust.
Szenario 2: Gesetzliche Zuzahlungen
Sind Kunden von der gesetzlichen Zuzahlung befreit oder nicht? Diese Frage kennen Sie aus Ihrem Alltag sicherlich nur zu gut, denn hier liegt einer der häufigsten Absetzungsgründe. Erfahren Sie am folgenden Beispiel, wie die Telematikinfrastruktur hierbei helfen kann.
Ein typisches Szenario aus dem Arbeitsalltag sieht wie folgt aus: Der Betrieb rechnet eine Versorgung als zuzahlungsfrei ab, da hinterlegt oder angegeben worden ist, dass ein Kunde von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist. Die Krankenkasse korrigiert die Abrechnung nach, da der Kunde doch nicht zuzahlungsbefreit ist. Der Betrieb muss sich nun beim betroffenen Kunden melden, der dann nachzahlen muss und verärgert ist. Keine schöne Situation für beide Seiten.
Schon in der Theorie wird deutlich, dass dieser Prozess sehr zeitaufwendig werden kann. Zusätzlich dazu kann es jetzt vorkommen, dass ein Kunde im Nachhinein eine Zuzahlungsbefreiung vorlegt, die Krankenversicherung/Knappschaft nun jedoch darauf verweist, dass man diese Befreiung früher hätte vorzeigen müssen, sodass der Betrieb auf den Kosten sitzen bleibt.
Mit der Telematikinfrastruktur haben Betriebe künftig die Möglichkeit, bereits im Vorfeld den tagesaktuellen Zuzahlungsstatus ihrer Kunden zu ermitteln. Ob jemand von einer Zuzahlung befreit ist oder nicht, muss hier nicht durch Nachfragen, Korrekturen und Anpassungen herausgefunden werden, sondern ist jederzeit digital einsehbar. So bleibt Ihnen auch hier das zeitaufwendige Hin und Her erspart und Ihre Abrechnungsqualität wird deutlich verbessert. Zusätzlich steigt die Zufriedenheit Ihrer Kunden, da diese nicht mehr von einer Nachzahlung überrascht werden.